7. Dezember 2023 bis 6. März 2024: Vernehmlassung zu Thur3
Öffentliche Vernehmlassung
In den kommenden 30 Jahren setzt der Kanton Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen an der Thur um. Um die Einbindung der wichtigsten Akteurinnen und Akteure sicherzustellen, schlägt er dafür eine eigene Organisation vor. Damit wird auch eine frühzeitige und breite Mitwirkung ermöglicht. Die dafür nötigen Grundlagen werden nun einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen.
Bei der dritten Thurgauer Thurkorrektion handelt es sich um eine Generationenaufgabe. In Anlehnung daran heisst das bisherige Hochwasserschutz- und Revitalisierungskonzept Thur+ neu Konzept Thur3. Inhaltlich bleibt es unverändert bei der Fassung, die der Regierungsrat 2022 genehmigt und der Grosse Rat zustimmend zur Kenntnis genommen hat.
Um die Generationenaufgabe meistern zu können, geht der Kanton neue Wege in der Zusammenarbeit mit Gemeinden und Verbänden. Er schlägt dazu eine neue Organisation Thur3 vor. Im strategischen Führungsgremium, dem Thur-Rat, sollen neben Mitglieder des Regierungsrats sowie Amtsleiterinnen und Amtsleiter je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gemeinden, der Landwirtschaft, der Umweltverbände (IG Lebendige Thur) und von WaldThurgau Einsitz haben. Damit ist die Einbindung der wichtigsten Interessen dauerhaft sichergestellt.
Zusätzlich institutionalisiert die Organisation Thur3 eine frühzeitige und breite Mitwirkung pro Etappe in der sogenannten Thur-Konferenz. Hier werden fachliche Grundlagen wie die Abschnittsplanung präsentiert, diskutiert und die Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden, Verbänden und Interessengemeinschaften können sich ihre Meinung dazu bilden und ihre Interessen einbringen. Geleitet werden soll die Mitwirkung von einem unabhängigen Delegierten oder einer unabhängigen Delegierten des Regierungsrates. Die Person, die noch nicht bestimmt ist, soll dafür sorgen, dass alle Interessen gehört und dem Thur-Rat zur Kenntnis gebracht werden.
Mit einer Charta sollen sich alle an der Organisation beteiligten Akteurinnen und Akteure zu einer konstruktiven Zusammenarbeit und zur gemeinsamen Lösungssuche bekennen. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe von Thur3 werden in einer separaten Geschäftsordnung geregelt.
Erarbeitet wurden die Organisation, die Charta und die Geschäftsordnung gestützt auf drei Workshops mit den zukünftigen Beteiligten von Thur3. Die Grundlagendokumente werden nun bis am 6. März 2024 einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. Eine Beteiligung ist unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/ für alle Interessierten möglich. Ziel ist, dass die Projektorganisation Thur3 im Herbst 2024 in Kraft gesetzt werden kann.
Die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Anstösserinnen und Anstösser werden von der Organisation Thur3 nicht tangiert. Sie werden wie gesetzlich vorgesehen frühzeitig in die Erarbeitung konkreter Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte einbezogen.
«Ich hoffe, dass unser Vorschlag für eine gemeinsame Organisation als Chance erkannt wird und dass sich möglichst viele Gemeinden und Verbände zur Zusammenarbeit bekennen», sagt Regierungsrat Dominik Diezi, Chef des Departementes für Bau und Umwelt.