Gewässerraum
Die Ausscheidung des Gewässerraums an der Thur erfolgt in vier Phasen. Mit der Genehmigung des Konzeptes Thur3 wurde der behördenverbindliche Raumbedarf für die gesamte Thur auf Thurgauer Boden festgelegt. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums erfolgt anschliessend gestaffelt durch die Gemeinden.
Phase 1: Behördenverbindlicher Raumbedarf der Thur
Der behördenverbindliche Raumbedarf für die Thur umfasst den Abflusskorridor, die Dämme, die Binnenkanäle sowie Flächen mit ökologischem Potenzial. In den Abschnitten ohne Dämme umfasst der behördenverbindliche Raumbedarf die Fläche, die rechnerisch bei einem HQ100 überflutet würde. Mit der Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs wurde sichergestellt, dass im behördenverbindlichen Raumbedarf z. B. keine neuen Bauten und Anlagen erstellt werden.
Phase 2: Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum der Thur
Bis 2026 scheiden die Gemeinden den (minimalen) grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum aus. Ab diesem Zeitpunkt gelten für diesen Raum die Nutzungseinschränkungen des Geschwässerschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass innerhalb des Gewässerraums nur noch eine extensive Bewirtschaftung und Nutzung möglich ist.
Phase 3: Gewässerraum bei Genehmigung des abschnittsweisen kommenden Projektes (vor Bau)
Im jeweiligen Projektabschnitt werden Interventionslinien festgelegt. Der Gewässerraum wird gemäss ausgearbeitetem Projekt angepasst.
Phase 4: Anpassung Gewässerraum mit eigendynamischer Entwicklung (nach Bau)
Der Gewässerraum wird aufgrund der Gewässerentwicklung sukzessive angepasst.
Mit dem etappenweisen Vorgehen werden die meisten landwirtschaftlichen Flächen innerhalb der Dämme nicht sofort in den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum integriert und können – zumindest vorläufig – weiterhin wie heute bewirtschaftet werden.
Spezialfall
In der Bonau sind die Dämme sehr weit vom Mittelgerinne entfernt, was zu entsprechend breiten Vorländern führt. An dieser Stelle soll eine Speziallösung gelten, um möglichst sorgfältig mit den heute vorhandenen Kulturlandflächen umzugehen.
Bauprojekt 2014 Weinfelden–Bürglen
Im Rahmen des Bauprojekts 2014 haben die Gemeinden den Gewässerraum für den Abschnitt Weinfelden–Bürglen bereits ausgearbeitet und öffentlich aufgelegt. Er ist auf die Konzeptinhalte abgestimmt.
Kontakt
Joshua Ockenfeld
Abteilung Wasserbau und Hydrometrie
Gewässerraum und Planungen
Tel. 058 345 51 76
joshua.ockenfeld@tg.ch