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Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren und Umgang mit den Rückmeldungen

Die Entwürfe von Grundlagen nach § 2 WBSNG sind den betroffenen Gemeinden zur Stellungnahme zu unterbreiten (§ 3WBSNV). Erfüllt wurde dies mit einem breiten Vernehmlassungsverfahren, das auch eine Mitwirkung der Parteien,Verbände und Privatpersonen ermöglichte.

Die Vernehmlassung zum Konzept Thur+ lief vom 28. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Insgesamt gingen11'300 Stellungnahmen ein, die detailliert überprüft und ausgewertet wurden. Sie verteilten sich auf folgende Formen undTeilnehmerkategorien:

Web-Form rund 250 Eingaben Auf der kantonalen Webseite zur Verfügung gestelltes Formular. Diese Kategorie enthält auch die Standard-Antworten der Landwirtschaft.
"Love-Letters" rund 1'000 Eingaben Auf der Webseite der Umweltverbände der breiten Bevölkerung zur Verfügung gestellte Standard-Antwortbriefe.
Brief-Form rund 50 Eingaben Frei formulierte Briefe

Folgende Institutionen haben sich in Briefform oder per Online-Formular an der Vernehmlassung beteiligt:

Gemeinden 10
Bundesstellen inkl. SBB 4
Nachbarkantone 2
Politische Parteien 2
Verbände und Interessengemeinschaften 8
Unternehmen (inkl. Kraftwerksbetreiber) 5

Anspruchsgruppen mit umfangreichen schriftlichen Rückmeldungen waren:

Fokus Natur IG Lebendige Thur, Natur- und Vogelschutzverein Frauenfeld und Grüne Partei
Fokus Landwirtschaft Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL), Neue Bauernkoordination Schweiz (NBKS),Schweizer Demokraten und Schweizerische Vereinigung Industrie und Landwirtschaft (SVIL)
Verschiedene Punkte BAFU, Gemeinden, Grundeigentümer und Diverse

Zusammengefasst sind die Eingaben und der Umgang damit im Mitwirkungsbericht [pdf, 5.8 MB]. Detailliert kommentiert sind die Eingaben in Anhang A [pdf, 1.1 MB] des Berichts. Die Bereinigungen und Änderungen nach Themenbereichensind in Anhang B [pdf, 269 KB] ersichtlich.

Im Kern standen sich im Vernehmlassungsverfahren die Anliegen mit Fokus Natur und die Anliegen mit FokusLandwirtschaft gegenüber. Beide Gruppen lehnen das Konzept Thur+ ab, wenn auch aus verschiedenen Gründen, undfordern eine vollständige Überarbeitung. Während das Konzept der einen Gruppe zu wenig weit geht, geht er deranderen viel zu weit. Verbände und Parteien mit Fokus Natur setzen sich dabei intensiv mit den Rechtsgrundlagengemäss Bundesgesetz und technischen Fragen auseinander, während in landwirtschaftlichen Kreisen die Existenz der Betriebe und die Versorgungssicherheit im Zentrum stehen.

Als Folge der Fundamentalkritik hat das Amt für Umwelt zentrale Elemente des Konzepts Thur+, konkret die Teile„Zustand der Dämme", „Morphologie und Hydraulik" und „Sach- und Richtplanung" von ausgewiesenen undunabhängigen Fachspezialisten überprüfen lassen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der bishereingeschlagene Weg und das Konzept Thur+ richtig sind und fachlich bestätigt wurden.

Das vorliegende Konzept ist ein Kompromiss, der den Hochwasserschutz, die weiteren Zielsetzungen sowie diegesetzlichen Grundlagen erfüllt. Es basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre und umfangreichen Abklärungen. Die Machbarkeit ist nachgewiesen. Das Konzept Thur+ wurde deshalb nach der Vernehmlassung nicht gesamthaft überarbeitet, sondern in begründeten Punkten angepasst. Die vorgenommenen Änderungen am Konzept Thur+ sind in Kapitel 4 des Mitwirkungsberichts dokumentiert.
 

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